Pflegehilfsmittel zuzahlungfrei und nach Bedarf ab Pflegegrad 1

Inmitten unserer schnelllebigen Gesellschaft sind Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Unterstützung ein immer drängenderes Thema. Pflegehilfsmittel spielen dabei eine entscheidende Rolle, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen und die Pflegepersonen zu entlasten. Doch was genau sind erstattungsfähige Pflegehilfsmittel und wem stehen sie in Deutschland zu? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber!

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Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind oftmals mit der Frage konfrontiert, welche Pflegehilfsmittel erstattet werden. Diese essenziellen Hilfsmittel erleichtern den Alltag und ermöglichen ein würdevolles Leben. In Deutschland gibt es zwei Kategorien von Pflegehilfsmitteln: zum Verbrauch bestimmte und technische Hilfsmittel.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden regelmäßig verbraucht oder aus hygienischen Gründen nur einmalig genutzt, es sind also Einmalprodukte. Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen: 

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Bettschutzeinlagen bei Inkontinenz

Technische Pflegehilfsmittel sind hingegen langlebige Geräte oder Anpassungen, die den Pflegealltag erleichtern. Die Pflegekassen übernehmen Kosten bis zu 4.000 Euro für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Badewannen-Lifter oder Anpassungen an die häusliche Umgebung. 

Die Erstattung ist an Voraussetzungen geknüpft: Die pflegebedürftige Person muss in einem Pflegegrad eingestuft sein und die Hilfsmittel müssen für die häusliche Pflege notwendig sein. Ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse oder weitere Atteste sind notwendig.

Hilfe im Paket übernimmt hierbei die Antragstellung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und rechnet direkt mit den Pflegekassen ab. Sie brauchen sich somit um nichts zu kümmern. 

Mehr über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfahren Sie in unserem Ratgeber „Pflegehilfsmittel beantragen“!

Pflegehilfsmittel auswählen

Ab Pflegegrad 1 können Sie von unserer Beratung profitiere und Ihre Pflegehilfsmittel nach Bedarf frei auswählen!

Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen übernehmen wir die Abrechnung mit den Trägern.

Lieferung frei Haus

Nach Bestätigung Ihrer Kostenübernahme wird Ihnen die Pflegehilfsmittelbox so lange Ihr Bedarf besteht nach Hause gesendet. Die Lieferung erfolgt frei Haus.

Pflegehilfsmittel individuell
zusammenstellen - für jeden Bedarf!

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel sind spezielle Gegenstände oder Geräte, die bei der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen eingesetzt werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Betroffenen trotz ihrer körperlichen Einschränkungen ein möglichst selbstständiges Leben führen können.

Je nach individuellem Bedarf gibt es eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Bettpfannen, Toilettenstühle, Pflegebetten, Inkontinenzartikel, Desinfektionsmitteln, Einwegprodukten oder auch spezielle Pflegekleidung. Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf diese Unterstützung durch die Pflegekasse. Alles über die Pflegegrade und deren Beantragung, erfahren Sie hier!

Es gibt eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die das tägliche Leben von pflegebedürftigen Menschen erleichtern können. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Rollstühle oder Gehhilfen, die den Betroffenen dabei helfen, sich sicherer und selbstständiger zu bewegen.
  2. Hilfsmittel für die Körperpflege, wie beispielsweise Badewannenlifte, Duschstühle oder Toilettenstühle, die die tägliche Körperpflege erleichtern und für mehr Komfort sorgen.
  3. Inkontinenzhilfen wie Windeln oder Bettschutzeinlagen, die bei Inkontinenzproblemen helfen und für mehr Hygiene und Wohlbefinden sorgen können.
  4. Einwegprodukte wie Handschuhe, Bauchschürzen und Masken.
  5. Haut- und Flächendesinfektionsmittel

Die genannten Pflegehilfsmittel sind nur eine kleine Auswahl von möglichen Hilfsmitteln, die für die Pflege in Frage kommen können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl des richtigen Pflegehilfsmittels immer individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt werden sollte.

Pflegebedürftige Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Beantragung erfolgt in der Regel über den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin, die ein Rezept ausstellen können, auf dem die benötigten Pflegehilfsmittel vermerkt sind.

Das Rezept wird dann bei einem zugelassenen Leistungserbringer, wie zum Beispiel einem Sanitätshaus, eingereicht. Alternativ können Sie aber auch bequem einen Dienst wie Hilfe im Paket wählen. Sobald Sie einen Pflegegrad haben, können wir die Formalitäten für Sie übernehmen und Sie müssen nur einmalig online bestellen. Um die Abrechnung mit den Kassen kümmern wir uns.

Pflegehilfsmittel können bei der häuslichen Pflege eine große Rolle spielen, da sie dazu beitragen können, die Selbstständigkeit und Sicherheit von pflegebedürftigen Menschen zu erhöhen. Durch den Einsatz von Pflegehilfsmitteln können Alltagsaufgaben erleichtert werden, wodurch die pflegende Person entlastet und die pflegebedürftige Person unterstützt wird.

Besonders wichtig sind Pflegehilfsmittel bei der Hygiene und korrekten medizinischen Versorgung helfen. Haut- und Flächendesinfektionsmittel, Bauchschürzen oder Masken.

Besonders wichtig sind Pflegehilfsmittel bei der Hygiene und korrekten medizinischen Versorgung helfen. Haut- und Flächendesinfektionsmittel, Bauchschürzen oder Masken.

Durch den Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die häusliche Pflege verbessert werden, was dazu beitragen kann, dass pflegebedürftige Menschen länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.

Alles rund um den Antrag für Pflegehilfsmittel erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag „Pflegehilfsmittel beantragen“.