GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen des Hilfsmittelkatalogs

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Ein Hilfsmittelverzeichnis ist eine Liste der umfangreichen Hilfsmittel des GKV-Spitzenverband, die von den Krankenkassen und den Pflegekassen finanziert werden können. Den Rahmen für das Hilfsmittelverzeichnis bildet der Paragraph 139 SGB V.

Dabei unterscheidet man zwischen dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkasse, dem Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung und dem Hilfsmittelkatalog einer privaten Krankenversicherung.

Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog

Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine systematische Auflistung des GKV-Spitzenverband, in dieser Liste ist angegeben für welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Fall der Fälle aufgekommen werden kann – denn das Hilfsmittelverzeichnis sollte nur beispielhaft betrachtet werden und garantiert keine Kostenübernahme.

Zudem gibt das Hilfsmittelverzeichnis an, welche Anforderungen an die Hilfsmittel gestellt werden, jedoch garantiert auch dies keine Kostenübernahme.

Der Hilfsmittelkatalog gilt für Privatversicherte. Hier kommt es allerdings auf vertragliche Vereinbarunrgen an, denn es gibt keinen einheitlichen Katalog für alle privaten Krankenversicherungen. Manche nutzen das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als Orientierungshilfe.

GKV-Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist allgemein für alle gesetzlichen Krankenkassen gültig. Es lässt sich frei im Internet einsehen und steht somit jedem zur Verfügung.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Auflistung aller Hilfsmittel, die von der Krankenkasse finanziert werden könnten, sondern es beinhaltet auch eine verbindliche Anforderungen an die Qualität und Funktion der Hilfsmittelgruppen.

Das Hilfsmittelverzeichnis soll keinen Katalog darstellen, bei in welchem Betroffene „stöbern“ können und sich ihr liebstes Produkt aussuchen sollen. Vielmehr dient es bürokratischen Zwecken.

Sind Sie auf der Suche nach einem geeigneten Hilfsmittel, so sollten Sie am besten Ihren Arzt, eine Pflegekraft oder einen Pflegegutachter um Rat bitten, um eine genaue Empfehlung zu erhalten und das Hilfsmittel nutzen zu können, welches Sie individuell im Alltag unterstützt.

Hilfsmittel, die nicht im Verzeichnis gelistet sind

Das Hilfsmittelverzeichnis bietet eine umfangreiche Übersicht über die verschiedenen Hilfsmittel, die durch die Kranknekasse finanziert werden können, jedoch hat dieses keinen Anspruch auf vollständigkeit. Dies bedeutet konkret, dass nicht alle Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet zu finden sind.

Jedoch lässt sich auch die Kostenübernahme von Hilfsmitteln beantragen, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Die Voraussetzung hierfür ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, in der die Notwendigkeit bescheinigt wird. Auch kann die Kostenübernahme durch eine verbindliche Empfehlung einer Pflegefachkraft erfolgen.

Möchten Sie ein Hilfsmittel beantragen, welches nicht im Verzeichnis zu finden ist, sollten Sie berücksichtigen, dass Sie gleich zu Beginn der Antragstellung begründen, weshalb es kein passendes Hilfsmittel für Sie im Hilfsmittelverzeichnis gibt.

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Übersicht über die Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses

Das Hilfsmittelverzeichnis ist in die verschiedenen Produktgruppen unterteilt, diese haben jeweils ein eigenes Einsatzgebiet und werden spezifisch definiert.

Die Definition zeigt auf, welche rechtlichen Gegebenheiten üblicherweise erfüllt werden müssen und wann das Hilfsmittel im Regelfall zum Einsatz kommt. Auch diese Angaben sind unverbindlich und geben nicht an, ob eine Kostenübernahme des Hilfsmittels bei den Kassen möglich wäre oder nicht.

Diese Produktgruppen werden dann weiter in die einzelnen Untergruppen aufgeteilt, welche nach Lebensumfeld bzw. Einsatzgebiet am Körper sortiert sind.

Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Produktgruppe 20 – Lagerungshilfen in die Untergruppen Bein, Arm, Ganzkörper usw. eingeteilt wird.

Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses

  1. Absauggeräte
  2. Adaptionshilfen
  3. Applikationshilfen
  4. Bade- und Duschhilfen
  5. Bandagen
  6. Bestrahlungsgeräte
  7. Blindenhilfsmittel
  8. Einlagen
  9. Elektrostimulationsgeräte
  10. Hilfsmittel gegen Dekubitus
  11. Gehhilfen
  12. Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
  13. Hörhilfen
  14. Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  15. Inkontinenzhilfen
  16. Kommunikationshilfen
  17. Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  18. Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
  19. Krankenpflegeartikel
  20. Lagerungshilfen
  21. Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen
  22. Mobilitätshilfen
  23. Orthesen/Schienen
  24. Beinprothesen
  25. Sehhilfen
  26. Sitzhilfen
  27. Sprechhilfen
  28. Stehhilfen
  29. Stomaartikel
  30. Hilfsmittel zum Glukosemanagement
  31. Schuhe
  32. Therapeutische Bewegungsgeräte
  33. Toilettenhilfen
  34. Haarersatz
  35. Epithesen
  36. Augenprothesen
  37. Brustprothesen
  38. Armprothesen
  39. Verschiedenes

Produktgruppen für Pflegehilfsmittel

Auch Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis zu finden. Diese werden von der Pflegekasse finanziert. Zudem gelten andere Voraussetzungen bei der Kostenerstattung.

Produktgruppen für Pflegehilfsmittel

  • 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
  • 52 – Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • 54 – zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Letztere sind ab einem Pflegegrad 1 bis zu einem Wert von 40€ monatlich zuzahlungsfrei, wenn die Pflege Zuhause stattfindet.

Hilfsmittelkataloge der privaten Krankenversicherung (PKV)

Es gibt keinen einheitlichen Überblick über die Hilfsmittelkataloge der privaten Krankenkassen. Jede Versicherung erstellt ihren eigenen Katalog, meist orientiert sich dieser aber am Hilfsmittelverzeichnis der gestezlichen Krankenkassen. Falls sie privat krankenversichert sein sollten, können sie den Hilfsmittelkatalog ihrer Versicherung bei der PKV einsehen oder eventuell in den Verträgen nachlesen.

Offener und geschlossener Hilfsmittelkatalog

Teilweise können sich die verschiednen Hilfsmittelkataloge in den Details stark unterscheiden. Grob werden sie in einen offenen und geschlossenen Hilfsmittelkatalog untergegliedert.

  • der geschlossene Hilfsmittelkatalog: In einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sind die zulässigen Hilfsmittel aufgeführt. Nur die konkret genannten Produkte werden finanziert.
  • der offene Hilfsmittelkatalog: Der offene Hilfsmittelkatalog gibt lediglich den Zweck, die Anwendung und die Qualität an, es erfolgt keine konkrete Auflistung der Produkte, so können verschiedene Hilfsmittel, die den Anforderungen entsprechen finanziert werden.

Der offene Hilfsmittelkatalog ist demnach sehr viel flexibler als der geschlossene. So muss er nicht neu ausgerichtet werden, sobald es zu einem neuem Hilfsmittel oder allgemeinen Änderungen.

Auch wenn ein Hilfsmittel ausgeschlossen scheint dürfen die privaten Krankenversicherungen Kulanz walten lassen und somit kann auch ein nicht gelistetes Hilfsmittel finanziert werden. Jedoch erfordert dies die aktive Nachfrage des Betroffenen.

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REHADAT – Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen können sich unabhängig vom Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog im Portal der REHADAT-Hilfsmittel informieren. Dieses Portal möchte die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern. Dort finden Sie einen Hilfsmittelfinder der auf die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst ist.

Dort sind nicht nur zugelassene Hilfsmittel, wie Rollstühle, Sehhilfen oder Hörgeräte gelistet, sondern es sind auch spezielle technische Arbeitshilfen zu finden, die offiziell nicht als medizinische Hilfsmittel zugelassen worden.

Im REHADAT lassen sich zudem die gelisteten Hilfsmittel der GKV nachlesen und einfacher finden, da die Plattform eine erweiterte Suchfunktion bietet, mit der die Produkte auch über den Namen des Herstellers oder die Bezeichnung des Produkts gefunden werden können.

Verzeichnisse für digitale Hilfsmittel

Neuerdings, seit 2022, sind auch digitale Hilfen zugelassen, die von der Kranken- oder Pflegekasse finanziert werden können. Jedoch sind diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, sondern lassen sich im jeweiligen Verzeichnis auffinden.

Diese sind öffentlich auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einsehen.

Zu den digitalen Hilfsmitteln gehören:

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