Pflegehilfsmittel beantragen: Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 EUR monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich beantragen über die Pflegekasse | Pflegebox der Hilfe im Paket

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege und die selbständige Lebensführung erleichtern. Sie helfen auch dabei, Beschwerden von pflegebedürftigen Menschen zu lindern. Jeder, der einen anerkannten Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 EUR monatlich. Im Pflegehilfsmittel-Ratgeber von hilfeimpaket.de erhalten Sie umfassende Informationen über die verschiedenen Kategorien von Pflegehilfsmitteln sowie darüber, wer die Kosten dafür trägt.

Darüber hinaus gibt es auch eine Übersicht über technische Pflegehilfsmittel sowie den Erstattungsbetrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie finden auch eine detaillierte Anleitung, wie Sie Ihr persönliches Pflegepaket für zuhause beantragen können: Für eine bessere Qualität und Versorgung in Ihren vier Wänden.

Definition Pflegehilfsmittel: Was sind Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind medizinische Hilfsmittel und Apparate, die Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen sollen. Die zugelassenen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen aufgelistet.

Die entstehenden Kosten für diese Produkte übernehmen die Kassen auf Antrag oder werden Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Paragraf 40 des elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zur einmaligen Verwendung (Verbrauch). Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Geräte und Produkte in verschiedenen Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel befinden sich hauptsächlich in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Es wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und Pflegehilfsmitteln zur einmaligen Verwendung (PG 54) unterschieden. Unabhängig von ihrer Art erleichtern und ermöglichen sie alle häusliche Pflege, unterstützen eine selbstständigere Lebensführung und können zur Linderung von Beschwerden beitragen.

Wir bieten Ihnen hier eine Übersicht über die verfügbaren Pflegehilfsmittel, damit Sie die beste Unterstützung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden können.

Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick

Produktgruppen & Pflegehilfsmittel Beispiele

PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten mit Zubehör und spezielle Pflege-Liegerollstühle

PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, Lagerungsrollen

PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Notrufsysteme wie der Hausnotruf und Hilfen im Alltag

PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Wenn wir von Hilfsmitteln sprechen, meinen wir oft beide Begriffe gleichermaßen. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten, rein semantisch. Es ist wichtig, den Unterschied zu kennen, um Missverständnisse mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse zu vermeiden. Hilfe im Paket erklärt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:

Hilfsmittel werden eingesetzt, um Behinderungen auszugleichen, ihnen vorzubeugen oder zum Erfolg der Behandlung beizutragen. Um als medizinisch notwendig eingestuft zu werden, muss ein Arzt sie verordnen (Rezept). In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie jedoch zum Teil selbst zuzahlen – maximal 10 Euro pro Produkt. Einige Beispiele für Hilfsmittel sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Rollstühle und von Ärzten verschriebene Inkontinenzeinlagen.

Pflegehilfsmittel hingegen erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung erforderlich, sondern ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Einige Beispiele für technische Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte und Notrufsysteme. Für diese Hilfsmittel kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Inkontinenzunterlagen, Flächen- und Hautdesinfektion oder Bettschutzeinlagen werden ohne Zuzahlung an Versicherte abgegeben.

Es gibt auch doppelfunktionale Hilfsmittel, die sowohl als Hilfsmittel als auch als Pflegehilfsmittel dienen können. Ein Beispiel dafür sind Bade- und Toilettenhilfen, Treppenlifter oder Behindertenfahrzeuge. Diese Hilfsmittel erfüllen mindestens eines der oben genannten Ziele der Pflegeversicherung und dienen gleichzeitig als Behinderungsausgleich. Die Kosten für doppelfunktionale Hilfsmittel werden immer intern zwischen Ihrer Krankenkasse und Ihrer Pflegekasse aufgeteilt. Sie als Versicherter haben dadurch keine Nachteile.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und ermöglichen so eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen. Sie dienen dazu, die Körperpflege zu erleichtern und Beschwerden zu lindern. Je nachdem, welchen Zweck das jeweilige technische Pflegehilfsmittel erfüllt, ist es einer bestimmten Produktgruppe zugeordnet. Im Hilfsmittelverzeichnis sind technische Pflegehilfsmittel in den Produktgruppen 50 bis 52 zu finden. Zu diesen Gruppen gehören unter anderem:

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Die Pflegekasse stellt Ihnen folgende technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung, um Ihnen die Pflege in häuslicher Umgebung zu erleichtern:

  • Pflegebetten
  • Zubehör für Pflegebetten
  • Zurichtungen für Pflegebetten
  • Spezielle Pflegebett-Tische
  • Multifunktions- oder Pflege-Liegerollstühle

Diese Produkte dienen der Unterstützung und Vereinfachung der Pflege und stehen Ihnen bevorzugt als Leihgabe zur Verfügung.

Pflegehilfsmittel zur Hygiene, Körperpflege und der Linderung von Beschwerden

Die technischen Pflegehilfsmittel dieser Produktgruppe sind wiederverwendbar. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Einige dieser Hilfsmittel unterstützen pflegebedürftige Personen bei der Körperpflege, wie zum Beispiel Waschsysteme und Duschwagen.

Auch wiederverwendbare Produkte zur Hygiene im Bett, wie Bettpfannen, Urinflaschen und waschbare Bettschutzeinlagen, gehören dazu. Nachdem die Produktgruppen zusammengelegt wurden, sind Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden nun Teil der Produktgruppe 51. Hierzu werden auch Lagerungsrollen und -halbrollen, die Entlastungslagerungen und Lageveränderungen unterstützen und die Position der pflegebedürftigen Person stabilisieren, gezählt.

Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Erhaltung der Mobilität

In der Produktgruppe für die Erleichterung der selbstständigen Lebensführung werden verschiedene Notrufsysteme und passendes Zubehör angeboten. Diese technischen Pflegehilfsmittel können von der Pflegekasse übernommen werden, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Darüber hinaus werden weitere technische Hilfsmittel angeboten, die den Alltag erleichtern sollen, zum Beispiel Produkte zur Unterstützung der Medikamenteneinnahme. Zielsetzung ist auch in diesem Segment, dass sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige von den Pflegehilfsmitteln profitieren.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind die am häufigsten bezogenen Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) können aus hygienischen Gründen oder aufgrund der Materialbeschaffenheit nur einmal verwendet werden. Die Produkte dieser Kategorie dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern.

Die entstehenden Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von Ihrer Pflegekasse in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich übernommen. Wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies trifft für Privatversicherte (PKV) ebenso zu, wie für gesetzlich Versicherte (GKV).

Zu für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gehören folgende Produkte:

Desinfektionsmittel für Haut und Hände

Mittel zur Händedesinfektion sind ein wichtiges Hilfsmittel, das sowohl dem Selbst- als auch dem Fremdschutz vor Keimen und Erregern dient. Um sich selbst und Ihre pflegebedürftigen Angehörige bestmöglich zu schützen, ist es ratsam, das Desinfektionsmittel regelmäßig und gemäß den Anweisungen zu verwenden. Durch eine korrekte Anwendung der Händedesinfektion kann das Risiko einer Infektionskrankheit verringert werden.

Die Desinfektion der Hände ist beispielsweise in folgenden Pflegesituationen unverzichtbar: Vor und nach der Stoma-Versorgung, bei der Katheter Pflege, der Unterstützung bei der Zahnpflege oder vor der Medikamentengabe.

Die Pflegebox von Hilfe im Paket enthält Sterillium®. Ein bewährtes Hände- und Hautdesinfektionsmittel, das Ihnen zur hygienischen Versorgung zur Verfügung steht.

Flächendesinfektionsmittel

Mittel zur Flächendesinfektion werden in verschiedenen Bereichen angewendet, in denen eine potenzielle Bedrohung durch Krankheitserreger auf den Oberflächen besteht. Daher ist es von absoluter Bedeutung, betroffene Flächen regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel zu behandeln, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

In vielen Fällen werden Flächendesinfektionsmittel im Sanitärbereich oder in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden, verwendet. Darüber hinaus ist es auch wichtig, Hilfsmittel wie Pflegebetten regelmäßig mit speziellen Flächendesinfektionsmitteln zu behandeln, um eine hygienische Umgebung sicherzustellen.

Zielsetzung ist es, die Gesundheit und Sicherheit von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu gewährleisten. Daher sollte die regelmäßige Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln zu Ihren hygienischen Gewohnheiten gehören.

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen, auch bekannt als Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen, dienen dazu, Körperflüssigkeiten aufzunehmen. Sie schützen nicht nur das Bett und den Bettbezug, sondern bieten auch dem Pflegebedürftigen einen erhöhten Liegekomfort und Trockenheit.

Bettschutzeinlagen sind vor allem bei Inkontinenz oder größeren Wunden erforderlich, bei denen Wundflüssigkeit oder Urin austreten kann. Sie ersetzen jedoch nicht die Inkontinenzversorgung, sondern ergänzen diese durch zusätzlichen Schutz, für eine perfekte Hygiene im Bett.

Inkontinenzversorgung und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind wichtige Aspekte in der Pflege und Betreuung von Patienten. Bettschutzeinlagen gehören zu den unverzichtbaren Pflegehilfsmitteln, um die Hygiene und den Komfort des Patienten zu gewährleisten. Dank ihrer hochwertigen Materialien und ihrer effektiven Absorptionsfähigkeit bieten Bettschutzeinlagen einen zuverlässigen Schutz vor Auslaufen und Halten die Haut trocken.

Wählen Sie die passende Bettschutzeinlage aus unserem umfangreichen Sortiment und ermöglichen Sie Ihren Kunden einen angenehmen und hygienischen Liegekomfort. Unsere Bettschutzeinlagen entsprechen den hohen Qualitätsstandards und bieten Ihnen und Ihren Kunden eine verlässliche Lösung für den Einsatz im Pflegealltag.

Einmalhandschuhe

Einweghandschuhe, oder auch Einmalhandschuhe genannt, erfüllen zwei sehr wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Sie als Pflegebedürftigen vor Keimen sowie Verunreinigungen, zum anderen schützen sie Ihre Pflegeperson vor ansteckenden Krankheiten oder Sekreten des Pflegebedürftigen.

Somit sind Einweghandschuhe unersetzliche Hilfsmittel in der klinischen und häuslichen Pflege. Diese Handschuhe können aus verschiedenen Materialien bestehen, wie Nitril, Vinyl und Latex, abhängig von Ihrer Hautverträglichkeit. Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Pflegeexperten empfehlen stets das Tragen von Handschuhen im Pflegealltag.

In folgenden Situationen in der häuslichen Pflege sollten Sie zwingend Einweghandschuhe tragen:

  • Zahnpflege
  • Katheter Pflege
  • Wechsel von Inkontinenzmaterialien
  • Wechsel von Verbänden

Anmerkung Einmalhandschuhe:
Einmalhandschuhe, sei es unsteril oder steril, sind wichtige Hilfsmittel in der Pflege. Unsterile Handschuhe werden üblicherweise von der Pflegeversicherung gestellt und finden sich in der Produktgruppe 54. Sterile Handschuhe hingegen, die beispielsweise beim Katheter Wechsel oder der Wundversorgung verwendet werden, gelten als Hilfsmittel der GKV und sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 19 zu finden. Die Versorgung mit Hilfsmitteln unterliegt den Bestimmungen des Paragraf 33 SGB V und sterile Handschuhe sind von den Regeln für die Einwegpflegehilfsmittel ausgenommen.

Mundschutz und medizinische Gesichtsmasken

Ein Mundschutz, auch bekannt als Mund-Nasenschutz (MNS), OP-Maske oder medizinische Gesichtsmaske, spielt eine wichtige Rolle beim Schutz vor übertragbaren Krankheitserregern, die durch Tröpfchen übertragen werden können. Der Mundschutz dient in erster Linie dem Schutz anderer Personen und unterstützt insbesondere die pflegebedürftige Person.

Es wird dringend empfohlen, einen Mundschutz zu tragen, insbesondere wenn Sie als Pflegeperson leicht erkältet sind und es zu einer schnellen Übertragung kommen kann. Ihr Einsatz kann dabei helfen, das Risiko einer Infektion zu minimieren.

FFP2-Masken

Als Pflegeperson können Sie eine FFP2-Maske tragen, um sich selbst vor Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. FFP2-Masken sind filtrierende Atemschutzmasken aus Vliesstoff und dienen dem Eigenschutz vor Krankheitserregern. Während der Corona-Pandemie (COVID-19) wurden sie dauerhaft als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt und wurden in die Hilfsmittelliste aufgenommen. Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zum Beispiel erkältet ist, ist das Tragen einer FFP2-Maske empfehlenswert.

Schutzbekleidung und Schutzschürzen

Schutzschürzen bieten Pflegepersonal effektiven Schutz vor Verschmutzung und Flüssigkeiten. Hergestellt aus transparentem Kunststoff, sind sie wasserfest und abweisend gegen Feuchtigkeit. Nach einmaligem Gebrauch werden sie entsorgt.

Als Pflegekraft können Sie Schutzschürzen beispielsweise verwenden, um bei Körperwäsche zu helfen oder die Bettwäsche einer inkontinenten Person zu wechseln.

Kostenlose Haushaltshilfe für Senioren, Schwangere und Pflegebedürftige

Unser Partner Agentur für Haushaltshilfe gehört zu den führenden Anbietern für Haushaltshilfe und Alltagshilfe in Deutschland. Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag haben alle Menschen ab einem Pflegegrad 1. Lassen Sie sich jetzt beraten und vereinbaren Sie ihren persönlichen Beratungstermin!

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Wer hat Anspruch auf kostenfreie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Damit Sie die gewünschten und dringend benötigten Hilfsmittel kostenlos oder gegen eine kleinen Zuzahlung erhalten, benötigen Sie keinerlei medizinische Bescheinigung (Rezept). Sie können einfach einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei sind nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen, um Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt zu bekommen.

Was sind die Voraussetzungen für technische Pflegehilfsmittel?

Für die erfolgreiche Genehmigung von technischen Pflegehilfsmitteln, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad 1 oder einen höheren Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige wohnt zu Hause oder bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft (WG) oder in Betreuungseinrichtungen für betreutes Wohnen. Der Pflegebedürftige darf nicht eigenständig wohnen.
  • Die beantragten Pflegehilfsmittel müssen die Pflege unterstützen und deutlich erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder müssen den Erhalt der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ermöglichen.

Was sind die Voraussetzungen für kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zum Verbrauch?

Die pflegebedürftige Person muss drei Kriterien erfüllen, um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel kostenfrei über die Pflegekasse zu erhalten:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad 1 oder eine höhere Pflegegrad.
  • Die pflegebedürftige Person wohnt zu Hause und/oder bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft (WG) oder in Betreuungseinrichtungen für betreutes Wohnen. Der Pflegebedürftige darf nicht eigenständig wohnen.
  • Der pflegebedürftige Mensch wird zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten privat versorgt.

Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Pflegekasse ist verantwortlich für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Um eine Kostenübernahme zu beantragen, benötigen Sie einen Pflegegrad und müssen einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Informationen, die Sie beachten sollten.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei der Kasse beantragen

Um technische Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse zu erhalten oder Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat für den Verbrauch bereitgestellt zu bekommen, ist es erforderlich, separate Anträge bei der Pflegekasse zu stellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu erreichen:

  1. Antrag über zertifizierten Anbieter stellen: Sie können den Antrag oftmals direkt über den Anbieter für Pflegehilfsmittel stellen. Der Antrag wird von der Pflegekasse geprüft und muss bewilligt werden, damit Sie das Pflegehilfsmittel erhalten. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie bequem unsere Pflegebox online beantragen, klicken Sie hier!
  2. Empfehlung im Rahmen eines Pflegegutachtens: Im Rahmen der Pflegebegutachtung, in der die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, gibt der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) für gesetzlich Versicherte oder von MEDICPROOF für Privatversicherte konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung. Stimmen Sie diesem Gutachten zu, gilt die Empfehlung des Gutachters als erfolgreicher Antrag. Die Pflegekasse muss dann die weiteren Schritte veranlassen.
  3. Empfehlung durch die Pflegekraft: Auch Fachkräfte in der Pflege können Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen, wodurch diese als notwendig von der Pflegekasse gesehen werden. Dafür muss die Pflegefachkraft ein Formular ausfüllen, welches sie dem zuständigen Kostenträger zukommen lassen muss. Durch folgende Pflegekräfte sind Empfehlungen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel möglich:
  • Pflegekräfte eines ambulanten Pflegediensts, die sich mit Pflegesachleistungen finanzieren
  • Pflegekräfte, die den Beratungseinsatz durchführen, der für Pflegegeldempfänger verpflichtend ist
  • Pflegekräfte, die für die häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege zu Ihnen nach Hause kommen.

Wichtig zu wissen: Bearbeitungsfrist der Pflegekassen

Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse muss innerhalb einer Frist von drei Wochen erfolgen. Falls ein medizinisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist, bei einem Antrag über einen Pflegehilfsmittel-Anbieter zum Beispiel, kann sich die Frist zur Bearbeitung auf fünf Wochen verlängern. Wenn Sie nach Ablauf dieser Zeit keine Rückmeldung erhalten haben, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt.

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Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatliches Budget von 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Solange Bedarf besteht übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Sie.  Bekommen Sie die nötigen Pflegehilfsmittel bequem nach Hause geliefert – Hilfe im Paket, eben! 

Wichtige Informationen zur Kostenübernahme von technischen Pflegehilfsmitteln

Die Leistung der Pflegekassen im Bereich Technische Pflegehilfsmittel (PG 50-52) besteht darin, diese vorrangig leihweise zur Verfügung zu stellen. Eine Ablehnung der Leihgabe ohne ausreichende Begründung führt dazu, dass die betreffende Person die Kosten für das Pflegehilfsmittel vollständig selbst tragen muss.

Bei technischen Pflegehilfsmitteln müssen volljährige gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung leisten. Der Betrag beläuft sich auf zehn Prozent des Preises, jedoch höchstens 25 Euro pro Pflegehilfsmittel. Bei Leihgaben entfällt diese Zuzahlung. Personen, die ihre jährliche Belastungsgrenze überschreiten, können von der Zuzahlung befreit werden.

Versicherte haben auch die Möglichkeit, sich für ein Pflegehilfsmittel zu entscheiden, das über den pflegerischen oder medizinischen Bedarf hinausgeht. In diesem Fall erhalten sie einen vereinbarten Zuschuss von der Krankenkasse und tragen selbst die zusätzlichen Kosten. Diese zusätzliche Eigenbeteiligung wird als Aufzahlung bezeichnet und muss von der gesetzlichen Zuzahlung unterschieden werden.

Wichtige Informationen zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Für Hilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) gibt es einen festgelegten monatlichen Erstattungsbetrag. Pflegekassen übernehmen bis zu 40 Euro pro Monat für Hilfsmittel zur Pflege nach dem SGB XI, ohne dass eine Zuzahlung erforderlich ist. Kosten, die über den Erstattungsbetrag von 40 Euro hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Diese Hilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, die Hygiene im Bett und Haushalt nachhaltig verbessern und sind zum Verbrauch bestimmt.

Zertifizierte und zugelassene Pflegehilfsmittel-Anbieter rechnen in der Regel direkt mit der jeweiligen Pflegekasse die Kosten für Hilfsmittel zum Verbrauch ab. Wenn Sie eine Pflegebox bestellen (wie zum Beispiel Hilfe im Paket-Pflegebox), werden Ihnen die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Eine Ausnahme besteht für Privatversicherte: Sie müssen die Kosten zunächst selbst tragen und die Rechnung dann an das private Versicherungsunternehmen weiterleiten, das die Kosten erstattet.

Hilfsmittel selbst organisieren

Wenn Sie selbst Pflegehilfsmittel organisieren möchten, ist es wichtig, vorher die Genehmigung der Pflegekasse für die Kostenübernahme zu beantragen. Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen und können dann den Rechnungsbetrag nachträglich von der Pflegekasse erstattet bekommen. Vergessen Sie nicht, die Belege sorgfältig aufzubewahren, um den Prozess reibungslos abwickeln zu können.

Pflegebox von Hilfe im Paket: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online im Wert von 40 Euro kostenfrei bestellen

Eine bequemere und zeitsparende Lösung, um Pflegehilfsmittel zu erwerben, besteht darin, sie bei einem Online-Dienstleister zu bestellen. Ein Beispiel hierfür ist unsere Pflegebox von Hilfe im Paket. Unsere Pflegebox, wird speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und ist somit stets bedarfsgerecht. Natürlich kann der Inhalt Ihrer Pflegebox auch geändert werden, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern.

Durch die Bestellung bei einem Online-Dienstleister wie Hilfe im Paket, bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Angehörigen und Sie müssen sich nicht mit der Beschaffung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel auseinandersetzen. Die Abrechnung und Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse übernehmen wir kostenfrei für Sie.

Darüber hinaus können Sie die Pflegehilfsmittel auch bei Drogerien, Sanitätshäusern oder Apotheken vor Ort kaufen und anschließend den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Dieses Verfahren ist jedoch sehr mühsam und aufwendig, denn Sie müssen diesen Antrag bei der Pflegekasse jeden Monat neu stellen und einreichen.

Die Pflegebox von Hilfe im Paket ist ein kostenloses Pflegepaket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Pflegebox enthält hochwertige Produkte der Qualitätsmarken docdorado, Molicare, Famex, Meditrade, Maimade und Ampri. Sie wählen die gewünschten Produkte einfach aus, stellen den Pflegebox-Antrag online und werden monatlich an Ihre Wunschadresse per Post beliefert.

In nur drei Schritten zu Ihrer Hilfe im Paket-Pflegebox

Um schnell und einfach an die benötigte Pflegebox zu erhalten, müssen Sie lediglich drei Schritte beachten:

  1. Die benötigten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel hier auswählen.
  2. Den Antrag digital ausfüllen und
  3. Die Lieferung Ihrer monatlichen Pflegebox im Wert von 40 Euro an der Haustür annehmen.

Natürlich können Sie auch, bei Veränderungen Ihres Bedarfs, die Pflegebox anpassen. Kontaktieren Sie hierzu unseren Hilfe im Paket-Kundenservice.

Wie bestelle ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Privatversicherter?

Privatversicherte Personen reichen anders als gesetzlich Versicherte nicht den Vorab-Kostenübernahmeantrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung im Wert von 40 Euro bei ihrer privaten Versicherung ein. Das Verfahren läuft für Privatversicherte anders.

Nachdem Sie die gewünschten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zusammengestellt haben, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie wie gewohnt bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung von maximal 40 Euro pro Monat möglich ist. Es gibt keine gesonderten Abrechnungssätze für Privatversicherte.

Pflegehilfsmittel in Ihrer Hilfe im Paket-Pflegebox ändern

Mit Hilfe im Paket-Pflegebox haben Sie die Möglichkeit, Ihr individuelles Pflegepaket zusammenzustellen und jederzeit an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sie können Änderungen flexibel vornehmen.

Alternativ können Sie auf unsere beliebten Produktzusammenstellungen zurückgreifen. Das Angebot an vorgefertigten Pflegeboxen liegt innerhalb des Erstattungsbetrags von 40 Euro. Auch diese vorgefertigten Boxen lassen sich nachträglich noch anpassen. Unsere Pflegeboxen sind so zusammengestellt, dass sie für die meisten Krankheits- und Pflegebilder perfekt kombiniert sind.

Inhalte der Hilfe im Paket-Pflegebox ändern: So einfach geht es!

Sie sollten jederzeit gut mit Pflegehilfsmitteln versorgt sein, um Ihren Bedarf zu decken. Um dies zu gewährleisten, können Sie auf verschiedene Wege die Boxzusammenstellung individuell anpassen:

  • Online: Auf der Änderungsseite der Hilfe im Paket-Pflegebox können Sie Produkte nach Bedarf entfernen oder hinzufügen.
  • Per E-Mail: Änderungen können Sie auch per E-Mail beim Kundenservice der Hilfe im Paket-Pflegebox veranlassen. Senden Sie dazu eine Nachricht an info@hilfeimpaket.de

Welche Pflegehilfsmittel sind in der Hilfe im Paket-Pflegebox enthalten?

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zielen vor allem darauf ab die Hygiene im Bett, die Hygiene allgemein im Umfeld des Pflegebedürftigen zu optimieren, die häusliche Pflege zu erleichtern und somit Beschwerden im Alltag massiv zu lindern.

Hierfür stehen Ihnen folgende Produkte der Produktgruppe 54 zur Verfügung. Alle Pflegehilfsmittel unserer Pflegeboxen stammen von den zertifizierten Qualitätsherstellern docdorado, Molicare, Famex, Meditrade, Maimade und Ampri.

Zwischen folgenden zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln können Sie individuell wählen:

  • Einmalhandschuhe 100 Stück
  • FFP-2 Maske 1 Stück
  • Medizinischer Mundschutz 50 Stück
  • Händedesinfektionsmittel 500ml
  • Flächendesinfektionsmittel 500ml, Anmerkung: Hochalkoholisches Flächendesinfektionsmittel (500 Milliliter) für Wischdesinfektionen. Bei Bedarf können Sie beim Kundenservice einen Sprühaufsatz anfordern, um Sprühdesinfektionen durchzuführen
  • Schutzschürzen 100 Stück
  • Bettschutzeinlagen 25 Stück
  • Einmal Waschhandschuhe 50 Stück
  • Fingerlinge 1 Stück
  • Skin Washlotion 10ml
  • Skin Körperlotion 10ml
  • Skin Hautschutzcreme 10 ml
  • Extra: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (1 Stück) sind bis zu 250x waschbar

Hygiene im Bett: Wie Pflegehilfsmittel die Bett-Hygiene merklich verbessern

Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Hygiene im Bett für Kunden, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Pflegebedarf. Sie dienen dazu, sowohl den Komfort als auch die Gesundheit des Kunden zu erhalten. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Pflegehilfsmittel die Hygiene im Bett verbessern können:

Bettgitter

Bettgitter sind eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, um Stürze aus dem Bett zu verhindern. Sie tragen dazu bei, Verletzungen zu minimieren und bieten dem Kunden zusätzlichen Halt, wenn er sich im Bett bewegt.

Matratzenschutzauflagen

Diese wasserdichten Auflagen schützen die Matratze vor Flüssigkeiten, wie Urin oder Schweiß. Sie sind leicht zu reinigen und tragen dazu bei, die Matratze in einem hygienischen Zustand zu halten.

Inkontinenzprodukte

Für Kunden mit Harn- oder Stuhlinkontinenz sind spezielle Produkte wie Einwegwindeln, Inkontinenzunterlagen und Bettschutzeinlagen unverzichtbar. Sie verhindern das Auslaufen von Flüssigkeiten und halten das Bett trocken.

Antidekubitus-Matratzen

Diese speziellen Matratzen sind entworfen, um Druckgeschwüre (Dekubitus) zu verhindern. Sie verteilen den Druck gleichmäßig auf den Körper und verbessern die Durchblutung, was die Hautgesundheit fördert.

Bettlakenwechselsysteme

Einige Pflegebetten verfügen über automatische Lakenwechselsysteme, die den Prozess des Bettenmachens erleichtern. Dies reduziert den körperlichen Stress für das Pflegepersonal und ermöglicht einen häufigeren Wechsel der Bettwäsche.

Hochstellbare Betten

Betten, die sich in der Höhe verstellen lassen, erleichtern das Transferieren von Kunden und das Pflegen im Bett. Dies kann dazu beitragen, die Hygiene im Bett zu verbessern, da Pflegekräfte leichter auf den Kunden zugreifen können. Wichtig zu wissen ist, dass Sie hochstellbare Betten, als Pflegebetten, regelmäßig vollständig mit Desinfektionsmittel desinfizieren sollten.

Pflegehilfen für die Körperhygiene

Dazu gehören beispielsweise Waschlappen mit Einwegoption, mit denen die Kunden im Bett gewaschen werden können, sowie spezielle Pflegehilfen für die Mund- und Zahnpflege.

Aufstehhilfen

Für Kunden, die Schwierigkeiten haben, aus dem Bett aufzustehen, sind Aufstehhilfen hilfreich. Sie ermöglichen eine sichere und kontrollierte Bewegung und reduzieren das Sturzrisiko.

Bettschutzeinlagen

Diese wasserdichten Einlagen schützen das Bett vor Verschmutzungen durch Flüssigkeiten und erleichtern die Reinigung. Sie sind besonders nützlich, wenn Kunden im Bett essen oder trinken.

Bettbäder

Spezielle Vorrichtungen ermöglichen es, den Kunden im Bett zu baden, ohne ihn bewegen zu müssen. Dies trägt zur Erhaltung der Hygiene bei und verhindert das Risiko von Infektionen.

Die Auswahl der richtigen technischen Pflegehilfsmittel hängt von den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege ab. Es ist wichtig, dass qualifiziertes medizinisches Personal die geeigneten Hilfsmittel auswählt und deren ordnungsgemäße Anwendung sicherstellt, um die Hygiene im Bett effektiv zu verbessern und die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu erhalten. In der Regel begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen und empfiehlt entsprechende technische Pflegehilfsmittel.

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat können bei Vorliege eines Pflegegrads ab Pflegegrad 1 bei den Pflegekassen beantragt werden. Die Hilfe im Paket-Pflegebox ist genau auf diesen Bedarf ausgerichtet und kann individuell zusammengestellt werden. Ihr Vorteil: Wir übernehmen die Beantragung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, nach der Zusammenstellung der benötigten Pflegehilfsmittel.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel sind spezielle Geräte und Produkte, die dazu dienen, die Pflege und Versorgung von Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zu erleichtern und zu unterstützen. Sie umfassen verschiedene Hilfsmittel wie Bettgitter, Rollstühle, Toilettenstühle, Pflegebetten, Gehhilfen und weitere Utensilien (Einmalhandschuhe, Inkontinenzunterlagen, etc.), die die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag entlasten und die Sicherheit sowie die Lebensqualität verbessern können. Diese Hilfsmittel werden in der Regel von Pflegekassen oder Krankenkassen finanziell unterstützt und auf Antrag zur Verfügung gestellt.

Technische Pflegehilfsmittel sind spezialisierte Geräte und technische Lösungen, die in der klinischen sowie häuslichen Pflege eingesetzt werden, um die Unterstützung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern. Dies können beispielsweise elektrische Pflegebetten, Aufstehhilfen, Treppenlifte, Kommunikationshilfen oder auch spezielle Sensor- und Alarmtechnologien zur Überwachung sein.

Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, den Pflegeprozess effizienter zu gestalten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Sie werden oft von Pflegekassen oder Krankenkassen finanziell gefördert oder bereitgestellt, um die Pflege zu Hause zu unterstützen.

Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Einwegprodukte, die in der klinischen und häuslichen Pflege verwendet werden und nach Gebrauch entsorgt werden. Diese Hilfsmittel umfassen beispielsweise Inkontinenzmaterialien wie Windeln, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und andere Hygieneartikel. 

Sie sind wesentliche Utensilien, um die Pflegebedürftigen sicher und komfortabel zu versorgen, und werden regelmäßig erneuert, um die Hygiene und Pflegequalität sicherzustellen. Diese Hilfsmittel werden von Pflegekassen oder Krankenkassen finanziell unterstützt, nachdem sie beantragt wurden. Der monatliche Fördersatz beträgt vierzig Euro.

Das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherungen enthält eine gesamtheitliche Auflistung von Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse oder Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden – je nach Bedarf. Diese beinhalten technische Hilfsmittel sowie Hygienehilfsmittel für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Für verbrauchsabhängige Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Hilfsmittel werden nicht automatisch von den Kassen bezahlt. Sie müssen beantragt werden. Online-Dienstleister wie Hilfe im Paket übernehmen die Organisation Ihrer Hilfsmittel, die Koordination und Abrechnung mit den Kassen und Logistikunternehmen. Stellen Sie sich jetzt Ihre Pflegebox individuell zusammen!

Die Übernahme von Pflegehilfsmitteln durch die Kostenträger, wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV), erfolgt in Deutschland mit Pauschalzuschüssen sowie Individualzuschüssen. Hilfsmittel sind:

  1. Inkontinenzprodukte: Dazu gehören Windeln, Einlagen und bettschützende Unterlagen. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt, der Pflegebedürftige (mit mindestens Pflegegrad 1) an Inkontinenz leidet.

  2. Pflegebett: Die Kostenübernahme für Pflegebetten hängt von der Notwendigkeit ab, die durch eine ärztliche Verordnung bestätigt werden sollte. Die Person muss zu Hause wohnen und auf das Bett angewiesen sein. Es werden teilweise Kosten übernommen oder in Einzelfällen auch die Gesamtsummen. Hierzu muss der Pflegebedürftige einen Individualantrag stellen.

  3. Gehhilfen und Rollstühle: Hier ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die den medizinischen Bedarf nachweist. Der Pflegebedürftige sollte auch den Anforderungen der Kostenträger entsprechen, um Gehhilfen oder Rollstühle zu erhalten.

  4. Technische Pflegehilfsmittel: Dazu gehören beispielsweise elektrische Pflegebetten, Liftsysteme oder spezielle Toilettenstühle. Um diese Hilfsmittel zu erhalten, muss der zu Pflegende in der Regel mindestens Pflegegrad 1 oder eine höhere Pflegegrad haben und zu Hause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in Betreuungseinrichtungen für betreutes Wohnen leben. Die Hilfsmittel sollten die Pflege unterstützen, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen nachhaltig fördern.

  5. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Hierzu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Pflegecremes. Um diese Pflegehilfsmittel kostenfrei zu erhalten, sollte der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 1 oder eine höhere Pflegegrad haben, zu Hause oder bei der Familie wohnen und zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten privat versorgt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung notwendig ist, um die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zu beantragen. Die genauen Voraussetzungen können jedoch je nach Kostenträger und individueller Situation variieren.

Grundlegend lässt sich zusammenfassen, dass alle Bedürftigen ab einem Pflegegrad 1 Anspruch auf Zuschüsse in Höhe von 25,50 Euro monatlich haben für ein Hausnotrufsystem sowie 40 Euro für zu verbrauchende Hilfsmittel. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie bequem online Ihre Pflegebox beantragen.

Alle anderen Zuschüsse müssen individuell mit den Pflegekassen abgestimmt und beantragt werden.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 stellen die gesetzlichen- und privaten Träger verschiedene Pflegehilfsmittel zur Verfügung:

  • Bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat werden gefördert. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

  • Es werden monatlich bis zu 25,50 Euro für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, das als technisches Pflegehilfsmittel gilt, bezuschusst.

  • Auch individuelle Bedürfnisse werden unterstützt. Bei Bedarf werden weitere Pflegehilfsmittel (z.B. ein Pflegebett) zur Verfügung gestellt. Hier besteht jedoch kein allgemein gültiger Anspruch. Versicherte, die diese Zuschüsse aktivieren möchten, müssen damit rechnen sich sowohl mit dem Medizinischen Dienst sowie der Krankenkasse individuell zu einigen.

Menschen mit einem Pflegegrad 2 werden unterstützt mit folgenden Pflegehilfsmitteln:

Versicherte mit einem Pflegegrad 3 werden mit folgenden Pfleghilfsmitteln bezuschusst:

Bei einem Pflegegrad 4 werden folgende Hilfsmittel für die häusliche Pflege bezuschusst:

Versicherte mit einem Pflegegrad 5 erhalten folgende Pflegehilfsmittel:

Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse. Die einfachste und unkomplizierteste Lösung sind Online-Anbieter, wie Hilfe im Paket. Diese übernehmen die gesamte Organisation, Abwicklung und Lieferung ihrer individuell zusammengestellten Pflegebox. Die Pflegebox können Sie online hier beantragen!

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, bei Ihrer Pflegekasse nach einem entsprechenden Antragsformular zu fragen. Darüber hinaus können Sie sich auch an den Medizinischen Dienst oder eine Pflegekraft wenden, die Ihnen verlässlich bei der Empfehlung von Pflegehilfsmitteln helfen können.

Eine Pflegebox mit Hilfsmitteln zum Verbrauch ist eine praktische und vorgefertigte Sammlung von Pflegeprodukten, die speziell für pflegebedürftige Personen oder deren Pflegepersonen zusammengestellt wird. Diese Boxen enthalten verschiedene Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel, die im Alltag der Pflege benötigt werden, und sollen den Zugang zu notwendigen Pflegeartikeln erleichtern.

Typischerweise beinhalten Pflegeboxen zum Verbrauch eine Auswahl an Produkten wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Inkontinenzprodukte, Pflegecremes, Mundschutzmasken und ähnliche Artikel, die im Rahmen der Pflege und Hygiene benötigt werden. Die genaue Zusammenstellung kann variieren, abhängig von der Anbieterfirma und den Bedürfnissen der Nutzer. Hier können Sie ihre individuelle und kostenfreie Pflegebox von Hilfe im Paket beantragen!

Die Pflegebox mit Hilfsmitteln zum Verbrauch von Hilfe im Paket ist für Sie als versicherte Person kostenfrei, weil Sie einen gesetzlichen Anspruch haben und diesen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Pflegebox erfüllen. Sie stellen über Hilfe im Paket einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

Ja, Sie können auch nur Produkte zur Hygiene in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Pflegebox ab einem Pflegegrad 1 ganz individuell zusammenstellen oder unsere vorgefertigten Pflegeboxen in Anspruch nehmen, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese decken die meisten Pflegebilder ab, können aber auch individualisiert werden.

 

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