Haushaltshilfe für Senioren: Kosten mit & ohne Pflegegrad

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In Deutschland gibt es dank der fortlaufenden Verbesserung der Gesundheitsversorgung eine wachsende Zahl von älteren Menschen, die auch im hohen Alter gesund und aktiv bleiben. Viele von ihnen schätzen ihr Rentnerdasein und sind in der Lage, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen, sei es zu Hause oder anderswo.

Jedoch kommt irgendwann für die meisten der Zeitpunkt, an dem alltägliche Aufgaben zunehmend mühsam werden, insbesondere Tätigkeiten im Haushalt und im Garten. Falls keine Familienmitglieder oder enge Freunde zur Unterstützung verfügbar sind, kann die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe für Senioren eine gute Lösung sein. Je nach individuellem Gesundheitszustand besteht die Möglichkeit, dass die Pflege- oder Krankenversicherung die Kosten für eine solche Haushaltshilfe teilweise oder vollständig übernimmt.

Welche Aufgaben übernehmen Haushaltshilfen für Senioren?

Die Haushaltshilfe für Senioren konzentriert sich in der Regel auf die Unterstützung bei Hausarbeiten und ist im Gegensatz zu einer Pflegekraft, die persönliche Pflegeleistungen erbringt, eher auf die Hausarbeit spezialisiert.

Zu den typischen Aufgaben einer Haushaltshilfe für Senioren gehören:

  • Reinigen
  • Aufräumen
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Wäsche waschen
  • Blumen gießen
  • Gartenpflege
  • Kleine Reparaturen

Nicht zu ihren Aufgaben gehören jedoch Tätigkeiten wie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Umlagerung von bettlägerigen Senioren oder Körperpflege. Diese Aufgaben werden von speziell ausgebildeten Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes oder von pflegenden Familienmitgliedern übernommen.

Zuhause alt werden: Wie hilft Ihnen eine Haushaltshilfe für Senioren dabei?

Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, bedeutet, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben, statt in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen. Viele ältere Menschen hegen diesen Wunsch, da sie an ihrem Zuhause hängen und sich dort am wohlsten fühlen.

Es ist wichtig zu akzeptieren, dass die meisten von uns nach dem 65. Lebensjahr auf irgendeine Form von Unterstützung im Alltag und Hilfe im Haushalt angewiesen sind. Ob Sie alles alleine bewältigen oder bereits gelegentliche Hilfe von Angehörigen erhalten – mit zunehmendem Alter und veränderten Lebensumständen kann es herausfordernder werden, sich selbst zu versorgen und sich zu bewegen. Wenn der Gedanke an einen Umzug in eine Seniorenresidenz, betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim nicht in Betracht kommt, können Haushaltshilfen dabei helfen, dass Sie weiterhin in Ihrem eigenen Zuhause leben können.

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Für welche Senioren ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?

Senioren, die allmählich Zeit oder körperliche Fähigkeiten für die Bewältigung von Haushaltsaufgaben verlieren, greifen oft auf Haushaltshilfen zurück. Diese Option ist besonders attraktiv für Senioren, die im Grunde genommen noch gut alleine zurechtkommen und im Alter eine unterstützende Hand benötigen, ohne sofort in ein betreutes Wohnen umziehen zu müssen.

Der entscheidende Vorteil einer Haushaltshilfe liegt darin, dass sie sich um genau die Aufgaben kümmert, die gerade anstehen. Sei es das Waschen, Bügeln oder Verstauen von Wäsche, Einkaufen, Reinigen oder Kochen – die Haushaltshilfe ist da, um dort zu helfen, wo Unterstützung gebraucht wird.

Da das Wohlbefinden und die Kraft von Senioren täglich variieren können, sind zusätzliche helfende Hände im Haushalt eine enorme Erleichterung. Auch für Angehörige ist es beruhigend zu wissen, dass ihre Lieben regelmäßig Hilfe bekommen.

Darüber hinaus gibt es auch andere Dienstleistungen wie Einkaufshilfen, Reinigungskräfte oder Mahlzeitendienste wie „Essen auf Rädern“. Diese Optionen sind in der Regel kostengünstiger, bieten jedoch nicht die Flexibilität und persönliche Unterstützung einer Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe für Senioren mit einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe

Liegt ein Pflegegrad vor können Senioren monatliche Beträge, die als Entlastungsbetrag bezeichnet werden, nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu decken. Die Höhe des Entlastungsbetrags, der von der Pflegeversicherung bezahlt wird, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und kann in den Entlastungsleistungen gemäß § 45 SGB XI nachgeschlagen werden.

Die Festlegung der Pflegestufe einer pflegebedürftigen Person erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand verschiedener Kriterien. Um in einen der fünf Pflegegrade eingestuft zu werden, müssen körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen vorliegen, die die eigenständige Bewältigung des Alltags seit mindestens sechs Monaten beeinträchtigen.

Viele Senioren und ihre Angehörigen fühlen sich überfordert, wenn es darum geht, festzustellen, ob eine Pflegestufe beantragt werden kann. Oftmals herrscht Verwirrung über die Anforderungen der gesetzlichen Träger und Kassen. Unsere Teamleiter vor Ort stehen gerne zur persönlichen Beratung zur Verfügung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Als erfahrener Anbieter von Alltags- und Haushaltshilfe übernehmen wir auch die gesamte Korrespondenz mit den gesetzlichen Kassen und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Abrechnung der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Senioren, die zu Hause betreut werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125€ gemäß §45b des 11. Sozialgesetzbuches 1 §45b des 11. Sozialgesetzbuches. Dieser Betrag ist dafür vorgesehen, pflegende Angehörige oder vergleichbare nahestehende Personen zu entlasten. Er kann auch bewilligt werden, um die eigenständige Alltagsgestaltung des pflegebedürftigen Seniors zu fördern. Das Entlastungsgeld kann gemäß Landesrecht für anerkannte, qualitätsgesicherte Dienstleister wie Haushalts- und Alltagshilfen verwendet werden.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe für sich oder einen Angehörigen engagieren und die Kosten über das gesetzliche Entlastungsgeld finanzieren möchten, sollten Sie unbedingt ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Dienstleister für Haushalts- und Alltagshilfe vereinbaren oder sich an die zuständige Pflegeversicherung wenden. Zertifizierte Dienstleister bereiten in der Regel keine Probleme für die Pflegeversicherung oder Krankenkassen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Haushaltshilfe nur dann über die Pflegeversicherung abrechnen können, wenn Sie im Voraus eine Zusage über die Kostenübernahme erhalten haben. Professionelle Haushaltshilfe-Agenturen kümmern sich gerne um diesen formalen und bürokratischen Prozess für Sie.

Abrechnung einer Haushaltshilfe über das Pflegegeld

Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse. Dieser Betrag beträgt bei Pflegegrad 2 bereits 316 € pro Monat und steigt mit höheren Pflegegraden bis auf 901 € bei Pflegegrad 5 an. Die Verwendung dieses Geldes liegt im Ermessen des Pflegebedürftigen. Üblicherweise nutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als finanzielle Entschädigung für beispielsweise pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde.

Jedoch steht es dem Pflegebedürftigen frei (idealerweise nach Absprache mit den pflegenden Angehörigen), das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe zu verwenden. In diesem Fall ist es nicht einmal erforderlich, dass die Haushaltshilfe den Qualitätsstandards der Pflegekasse entspricht.

Abrechnung der Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege

Um die Belastung der pflegenden Angehörigen zu verringern, wurde die Verhinderungspflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 eingeführt. Dieser Unterstützungsbetrag ist dafür gedacht, den Pflegenden eine Auszeit zu ermöglichen, sei es für eine Pause oder für den Fall, dass sie selbst erkranken.

Der Betrag für die Verhinderungspflege beträgt in allen Pflegegraden 2 bis 5 gleich viel, nämlich 1.612 € pro Jahr. Dieser Betrag kann auch genutzt werden, um eine anerkannte Haushaltshilfe zu engagieren. Wenn zudem die jährliche Grenze für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft wird, kann zusätzlich die Hälfte des Kurzzeitpflegebetrags für die Haushaltshilfe verwendet werden.

Abrechnung der Haushaltshilfe über die Pflegesachleistungen

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, stehen monatlich Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese werden in erster Linie für professionelle Pflegedienste genutzt, deren Abrechnung normalerweise direkt zwischen dem Dienst und der Pflegekasse erfolgt.

Falls ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten ihm zustehenden Betrag für Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent dieses Betrags für andere anerkannte Leistungen gemäß § 45a SGB XI zu verwenden. Die Voraussetzung für diese Umwandlung ist, dass die genutzten Leistungen dazu dienen, die Pflegenden zu entlasten oder dem Pflegebedürftigen dabei helfen, den Alltag möglichst eigenständig zu bewältigen.

Wenn eine Haushaltshilfe die Qualifikationskriterien erfüllt, die von der Landesregierung vorgegeben werden, kann sie zugelassen werden.

Es wird empfohlen sich an die Pflegeversicherung zu wenden und Informationen darüber einzuholen, worauf bei der Suche nach einer Haushaltshilfe zu achten ist. Oft arbeiten professionelle Pflegedienste mit Haushaltshilfen zusammen, die diese Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Erstattung der Kosten für die Haushaltshilfe kann bei der Pflegeversicherung beantragt werden, indem die entsprechenden Rechnungen eingereicht werden

Wie bekommen Senioren ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe?

Für Senioren ohne Pflegegrad besteht gelegentlich die Option, eine vorübergehende Bezuschussung für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu erhalten. Allerdings ist dies eher die Ausnahme und langfristig betrachtet ist die Anstellung einer privat engagierten Haushaltshilfe für Senioren, die Unterstützung im Haushalt benötigen, eher die Lösung.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse – Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrad

Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Pflegestufe.

Gemäß Paragraf 38 des Sozialgesetzbuchs V haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit oder einer Operation den Haushalt nicht mehr eigenständig führen können – und auch keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.

Der Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe besteht auch, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, bei Ihnen lebt. In diesem Fall kann sich Ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen verlängern.

Nachdem Ihr Arzt eine Bescheinigung ausgestellt hat, dass Sie aus den oben genannten Gründen eine Haushaltshilfe benötigen, reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse rechnet dann direkt mit dem Vertragspartner ab.

Auf diese Weise können gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe über ihre Krankenkasse erhalten, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Selbstfinanzierte Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrad

Zudem bleibt immer noch die Möglichkeit eine Haushaltshilfe für Senioren selbst zu finanzieren. Um eine Haushaltshilfe zu finden, können Sie bei Familie, Freunden und Nachbarn nachfragen. Es gibt auch Vermittlungsagenturen, die nicht nur Haushaltshilfen vermitteln, sondern auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie Anmeldung und Gehaltsabrechnungen helfen. Außerdem lohnt es sich, in der lokalen Zeitung nach Jobanzeigen zu suchen.

Wenn die Haushaltshilfe des Seniors nur stundenweise benötigt wird, kann sie als geringfügig Beschäftigte Person auf Minijob-Basis eingestellt werden. Sie muss sich lediglich bei der Minijobzentrale angemeldet werden, um monatlich einen reduzierten Pauschalbetrag für die Krankenkasse einzuziehen.

Eine andere Möglichkeit ist, eine selbstständige Haushaltshilfe zu beschäftigen, die am Ende des Monats eine Rechnung für ihre Arbeitsstunden ausstellt. Als Arbeitgeber müssen Sie keine Sozialabgaben leisten, sondern nur den Rechnungsbetrag begleichen.

Wenn die Person bei Ihnen in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung arbeitet, müssen Sie sie bei der Krankenkasse anmelden und die Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Wenn der Arbeitgeber – sei es der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige – steuerpflichtig ist, kann am Ende des Jahres eine haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Tipps bei der Einstellung einer Haushaltshilfe

Beim Anstellen einer Haushaltshilfe gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

  1. Vertrauen ist entscheidend: Die Person, die Sie in Ihrem Zuhause beschäftigen, sollte Ihnen sympathisch sein, um eine angenehme Atmosphäre zu gewährleisten.
  2. Kommunikation ist wichtig: Achten Sie darauf, respektvoll und offen miteinander zu kommunizieren.
  3. Probearbeiten: Vereinbaren Sie einen bezahlten Probelauf, um sicherzustellen, dass die Arbeit Ihren Erwartungen entspricht.
  4. Definieren Sie die Aufgaben: Klären Sie im Voraus, welche Aufgaben erledigt werden müssten und legen Sie fest, wann und wie sie ausgeführt werden sollen. Besprechen Sie auch, welche Bereiche Ihnen besonders wichtig sind.
  5. Legale Anstellung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Haushaltshilfe legal angestellt ist. Es gibt verschiedene Anstellungsformen, die sowohl Sie als auch Ihre Haushaltshilfe absichern.
  6. Steuerliche Vorteile: Eine legale Anstellung wird steuerlich belohnt, während Schwarzarbeit hohe Strafen nach sich ziehen kann.
  7. Versicherungsschutz: Überprüfen Sie, ob Ihre Haushaltshilfe angemessen versichert ist, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.
  8. Vertragliche Vereinbarungen: Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, einschließlich Arbeitszeiten, Aufgaben und Vergütung.
  9. Regelmäßiges Feedback: Geben Sie regelmäßig Feedback, um sicherzustellen, dass beide Seiten mit der Zusammenarbeit zufrieden sind.
  10. Professionelle Unterstützung: Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise durch Beratungsdienste oder Vermittlungsagenturen.

Bei der Auswahl Ihrer Haushaltshilfe ist es entscheidend, nicht nur eine gute persönliche Verbindung herzustellen, sondern auch klare Absprachen über Aufgaben und Vertragsdetails zu treffen. Dadurch wird die Haushaltshilfe nicht nur dazu beitragen, Ihren Alltag im Alter zu erleichtern, sondern kann Ihnen auch dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben in Ihrem eigenen Zuhause zu führen.

Haushaltshilfe für Senioren in der Nähe finden

Es kann herausfordernd sein, eine passende Haushaltshilfe zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.

Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie bei der Suche nach einer Haushaltshilfe in Ihrer Nähe Unterstützung finden können:

  1. Freundes- und Bekanntenkreis
  2. Pflegestützpunkte
  3. Agenturen

Freundes- und Bekanntenkreis

Fragen Sie in Ihrem persönlichen Netzwerk nach Empfehlungen oder ob jemand eine vertrauenswürdige Haushaltshilfe kennt.

Pflegestützpunkte

Bei Pflegestützpunkten und spezialisierten Agenturen für private Haushalts- und Reinigungskräfte finden Sie qualifizierte Haushaltshilfen. Eine einfache Möglichkeit, diese Dienstleister zu finden, ist eine Internetrecherche nach Agenturen in der Nähe. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass der von Ihnen gewählte Anbieter auch nach den geltenden Landesvorschriften anerkannt ist. Klären Sie dies am besten im Vorfeld mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kostenlose Haushaltshilfe für Senioren, Schwangere und Pflegebedürftige

Unser Partner Agentur für Haushaltshilfe gehört zu den führenden Anbietern für Haushaltshilfe und Alltagshilfe in Deutschland. Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag haben alle Menschen ab einem Pflegegrad 1. Lassen Sie sich jetzt beraten und vereinbaren Sie ihren persönlichen Beratungstermin!

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Agenturen

Sie können auch im Internet nach Haushaltshilfen suchen. Die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit, die Minijob-Zentrale oder der Kleinanzeigenbereich Ihrer Lokalzeitung sind gute Anlaufstellen, um eine passende Putz- oder Haushaltshilfe zu finden. Es gibt aber auch spezialisierte Agenturen, die auf die Vermittlung von Haushalts- und Alltagshilfen spezialisiert sind. Unter anderen ist in Deutschland eine der führenden Agenturen die Agentur für Haushaltshilfe.

Quellen

Inhaltsverzeichnis
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